Durchschnittliche Getreideernte reicht den Betrieben derzeit nicht

Auch wenn die Erträge beim Getreide – trotz extrem trockenem Frühjahr – höher ausfallen als erwartet und auch die Qualitäten insgesamt passen, ist es für die Betriebe in Rheinhessen und der Pfalz kein gutes Jahr. Die Erzeugerpreise sind durchweg auf einem so niedrigen Niveau, dass die erwartete Erntemenge in vielen Fällen nicht ausreicht, um die notwendigen Erlöse zu erwirtschaften.

Bei der Erntepressekonferenz des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Pfalz Süd e.V. (BWV) im rheinhessischen Spiesheim machte Verbandspräsident Ökonomierat Eberhard Hartelt deutlich, dass die diesjährige Witterung nicht die größte Herausforderung für die Landwirte ist: „Die Betriebe bei uns in der Region bekommen Weltmarktpreise, die noch einmal deutlich gesunken sind, haben aber wesentlich höhere Kosten als die globale Konkurrenz und zusätzliche Produktionsauflagen!“ Dadurch sei die Wettbewerbsfähigkeit derzeit nicht gegeben und die Betriebsergebnisse werden deutlich zurückgehen.

Der Überfall Russlands auf die Ukraine im Jahr 2022 war ein einschneidendes Ereignis, dessen Folgen bis heute nachwirken. Es kam zu einem sprunghaften Anstieg der Betriebsmittelkosten, die aber nicht mehr wesentlich zurückgegangen sind. Zwar standen in einer ersten Phase diesen erhöhten Produktionskosten auch entsprechend hohe Erzeugerpreise gegenüber, diese sind allerdings wieder deutlich zurückgegangen und verharren bereits im zweiten Jahr in Bereichen, die teilweise unterhalb des Niveaus vor Ausbruch des Krieges liegen.

Da an der Erzeugerpreisschraube nur wenig zu drehen ist, müssen die Betriebe laut Hartelt massiv entlastet werden, damit auch die junge Generation eine Perspektive für die Zukunft sieht und wieder Lust hat den Familienbetrieb weiterzuführen. Hier ist die neue Bundesregierung in der Pflicht. Mit der Wiedereinführung der Agrardieselrückvergütung sei es nicht getan. Vor allem die Überregulierung müsse ein Ende haben. Dazu gehören auch Düngeeinschränkungen in bestimmten Gebieten, die dazu führen, dass kein hochwertiger Backweizen mehr produziert werden kann. Diese Auflage muss für gewässerschonend wirtschaftende Betriebe wegfallen.

Vor dem Hintergrund der hohen Produktionskosten kritisiert der BWV-Präsident die Absage der Bundesregierung an eine Sonderreglung beim Mindestlohn für Saisonarbeit in der Landwirtschaft deutlich. Wie auf diesem Weg das im Koalitionsvertrag ausgegebene Ziel der Erhöhung des Selbstversorgungsgrades mit Obst und Gemüse erreicht werden soll, ist Hartelt schleierhaft. Das mindeste sei nun den Zeitraum für die kurzfristige Beschäftigung deutlich über die geplanten 90 Arbeitstage hinaus auszuweiten und den Betrieben das Risiko bei fehlerhaften Angaben durch den Arbeitnehmer bei der sozialversicherungsfreien Beschäftigung zu nehmen. „Wenn eine Entlastung beim Mindestlohn nicht gewollt ist, muss die Bundesregierung andere Möglichkeiten anbieten, um die Produktion von handarbeitsintensiven Kulturen hier zu halten.“

EU verabschiedet sich vom Kern des europäischen Gedankens

(DBV) Der Präsident des Deutschen Bauernverbandes, Joachim Rukwied, kritisiert den Vorschlag der EU-Kommission zur Umstrukturierung des EU-Haushalts und der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) in aller Deutlichkeit: „Die EU-Kommission läutet mit ihrem Haushaltsvorschlag und der Strukturveränderung das Ende der Gemeinsamen Politik für Landwirtschaft und Ländliche Entwicklung ein. Das ist ein Angriff auf die Landwirtschaft und die ländlichen Räume, der letztlich den europäischen Gedanken konterkariert.“

Das für die GAP im Single Fund vorgeschlagene Budgetvolumen von 302 Mrd. Euro bewertet Rukwied kritisch. „Zwar ist das Volumen zweckgebunden für die Umsetzung der GAP. Trotzdem ist damit eine faktische Kürzung von über 20 Prozent verbunden. Nur ein deutlich erhöhtes und zweckgebundenes Agrarbudget im kommenden EU-Haushalt wird den Herausforderungen der Zeit und dem Ziel einer europäischen Wettbewerbsgleichheit gerecht.“

Der Kommissionsvorschlag mit der obligatorischen Degression und vollständigen Kappung der Direktzahlungen ignoriert die Vielfalt und Verschiedenheit der gewachsenen Agrarstrukturen in Europa und in Deutschland. „Wer so mit der Landwirtschaft und den ländlichen Räumen umgeht, riskiert nicht nur die Ernährungssouveränität und Sicherheit in Europa, sondern auch das soziale Gefüge und die Stabilität der Union – ein absolutes No Go für die deutschen Landwirte“, so Rukwied weiter. „Vor allem bedeutet dieser Vorschlag das Ende der europäischen Gemeinsamkeit und eine Renationalisierung der Politik für Landwirtschaft und ländliche Räume. Gleiche Wettbewerbsbedingungen sind eine wesentliche Voraussetzung für den Gemeinsamen Markt.“

Mit ihren Vorschlägen zerreißt die EU-Kommission auch die über Jahrzehnte bewährte und erfolgreiche ländliche Entwicklung. Zum Unmut der Landwirte werden etablierte Agrarumweltmaßnahmen, innovationstreibende Investitionen und wichtige Kofinanzierungen für die Länder unnötig in Frage gestellt.

„Mit dem neuen Vorschlag versagt die Kommission als Hüterin der europäischen Verträge. Es liegt nun an den Mitgliedstaaten und dem Europäischen Parlament, die Kommission an ihre Verantwortung zu erinnern, die Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft und damit den Binnenmarkt zu stärken“, so Rukwied.

Seit jeher ist die GAP eine zentrale Säule der europäischen Integration und Einheit. Sie wirkt als Stabilitätsanker für die 450 Millionen Europäer, die Menschen in den ländlichen Räumen und die breite Vielfalt der landwirtschaftlichen Ein- und Mehrfamilienbetriebe. Diese Erkenntnis und den Zuspruch bekräftigt nicht zuletzt das jüngste Eurobarometer (https://is.gd/cHaKND). Worauf es nun für die Staats- und Regierungschefs und die Finanz- und Agrarminister der Mitgliedstaaten sowie die Europaabgeordneten ankommt, bringt der DBV in 7 wesentlichen Kernanliegen zum Ausdruck (https://is.gd/UsUoEU).

Die Weinbaubetriebe leisten ihren Beitrag, jetzt ist die Politik am Zug

In einem stark umkämpften Weinmarkt mit zunehmendem Wettbewerbsdruck sowohl im Inland auch als auch im Export ist es von entscheidender Bedeutung, dass der Marktanteil und die Sichtbarkeit der hier produzierten Weine gesteigert wird. Die Präsidenten der Weinbauverbände Rheinhessen, Jens Göhring, und Pfalz, Reinhold Hörner, halten daher die Entscheidung des Landtages, erstmals seit 30 Jahren die rebflächenbezogene Abgabe für die Absatzförderung von rheinland-pfälzischen Weinen anzupassen, für richtig. „Die Anbaugebiete im Land stehen in Konkurrenz zu Weinregionen in ganz Europa und darüber hinaus. Wenn wir uns behaupten wollen, brauchen wir eine Stärkung der Gebietsweinwerbungen und ihrer Werbemaßnahmen, um noch vorhandene Potentiale in der Vermarktung, insbesondere auf den heimischen Märkten, stärker auszuschöpfen.“

Gerade mit Blick auf die aktuellen Herausforderungen bei der Vermarktung der Weine ist die Erhöhung der Abgabe ein wichtiger Baustein: „Investitionen ins Weinmarketing sind Investitionen in die Zukunft, von denen die gesamte Branche profitiert. Wir wollen zeigen, dass die Winzerinnen und Winzer hier mit Leidenschaft großartige, vielfältige Weine produzieren!“ Dies gilt nicht zuletzt für den Absatz in den Lebensmitteleinzelhandel als wichtigste Vertriebsschiene für die auf Fasswein spezialisierten Betriebe.

Mit der Erhöhung der Weinwerbeabgabe erbringen die Betriebe – trotz angespannter Lage – ihren Beitrag um dem Absatzrückgang zu begegnen. Jetzt ist die Politik am Zug. Die Weinbauverbände fordern weiterhin einen europaweiten vollständigen Anbaustopp und größere Flexibilität bei der Verwendung von EU-Mitteln für den Weinbau. Diese müssen nicht nur ohne Einschränkung zwischen den Förderprogrammen, sondern auch auf die folgenden Jahre übertragen werden können, vor allem zur Unterstützung von Marketingaktivitäten jeglicher Art. Darüber hinaus ist die Einführung einer sogenannten Rotationsbrache, bei der die Rodung von Weinbergen mit honorierten Biodiversitätsleistungen kombiniert werden würde, unverändert ein sinnvolles Instrument, um das Produktionspotential zu verringern.

Hintergrund: Gemäß Absatzförderungsgesetz Wein (AbföG Wein) wird von den Eigentümern bzw. Bewirtschaftern der rheinland-pfälzischen Rebfläche eine Abgabe zur besonderen Förderung des in Rheinland-Pfalz erzeugten Weines erhoben. Diese Gelder stehen den Gebietsweinwerbungen (wie z.B. Rheinhessenwein e.V. und Pfalzwein e.V.) für Marketingaktivitäten zur Verfügung. Die Abgabe lag seit 1995 an der Mosel bei 0,87 EUR pro Ar, in den restlichen Anbaugebieten bei 0,77 EUR pro Ar. Der Landtag hat diese Abgabe nun einheitlich auf 1 EUR pro Ar, gültig ab dem 01.01.2026, angehoben.

Hartelt: Sonderregelung für Saisonarbeit weiterhin erforderlich

Der Präsident des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Pfalz Süd e.V., Eberhard Hartelt, fordert weiterhin eine Sonderreglung beim Mindestlohn für Saisonarbeitskräfte in der Landwirtschaft: „Auch wenn die Erhöhung geringer ausfällt als von der SPD gefordert, bedeutet ein höherer Mindestlohn eine weitere Verschlechterung der Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Landwirtschaft, insbesondere im Sonderkulturbereich Obst-, Gemüse- und Weinbau.“

Der am 27. Juni 2025 veröffentlichte Beschluss der Mindestlohnkommission sieht eine Erhöhung des Mindestlohns in zwei Schritten vor: zum Januar kommenden Jahres von derzeit 12,82 EUR pro Stunde auf 13,90 EUR und zum 1. Januar 2027 auf dann 14,60 EUR. Die Mindestlohnkommission bleibt damit hinter der Forderung der SPD, die Lohnuntergrenze auf 15 EUR im Jahr 2026 anzuheben, deutlich zurück. Dass sich die Tarifpartner dem politischen Druck nicht gebeugt haben, ist für Hartelt ein wichtiges Signal der Unabhängigkeit des Gremiums.

Trotzdem braucht es für die Saisonarbeit in der Landwirtschaft eine Sonderregelung, da schon heute die Lohnkosten in den handarbeitsintensiven Kulturen zu hoch sind und nicht durch entsprechende Anhebung der Erzeugerpreise ausgeglichen werden können: „Viele Obst- und Gemüsesorten werden nicht mehr rentabel angebaut werden können und die zusätzlichen Kosten schlagen sich direkt auf die Einkommen der Betriebe nieder. Wir werden eine Verlagerung von Produktion ins Ausland und Betriebsschließungen erleben.“ Der BWV-Präsident nimmt deswegen den neuen Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer beim Wort, der auf dem Deutschen Bauerntag die Prüfung aller Möglichkeiten hierfür zugesagt hat.

Mehr Politikwechsel wagen

(DBV) In seiner Grundsatzrede zum Auftakt des Deutschen Bauerntages 2025 in Berlin bekräftigt der Präsident des Deutschen Bauernverbandes, Joachim Rukwied, die dringende Notwendigkeit eines echten Politikwechsels: „Die neue Bundesregierung ist gefordert zu liefern. Tiefgreifende Umbrüche, geopolitische Unsicherheiten sowie der fortschreitende Klimawandel fordern nicht nur unsere Wirtschaft und Gesellschaft heraus – sie verlangen auch von der Politik ein Umdenken und zügiges Handeln. Wir müssen mehr Politikwechsel wagen!“
Entscheidend sei zudem, den Menschen wieder mehr Zuversicht zu geben. „Eine Politik, die zuhört, die Expertise aus der Praxis einbezieht und die Bevölkerung mitnimmt, schafft Vertrauen“, so der Bauernpräsident. „Ohne einen fairen Wettbewerb in der EU bleibt Deutschland kein starker Wirtschaftsstandort“, warnt Rukwied und betont weiter: „Wir Landwirtinnen und Landwirte fordern seit langem einen echten Abbau von Bürokratie sowie eine spürbare Entlastung für unsere Betriebe. Die Flut an Vorschriften und Dokumentationspflichten lähmt Innovation und Investitionsbereitschaft.“
Insbesondere bei den Tierhalterinnen und Tierhaltern sei die Unsicherheit groß. „Wir stehen zur Weiterentwicklung der Tierhaltung – aber dafür braucht es Planungssicherheit, Praktikabilität und eine verlässliche Finanzierung. Wenn der gesellschaftlich gewünschte Umbau der Tierhaltung tatsächlich stattfinden soll, dann muss dieser auch praxistauglich und förderfähig gestaltet werden“, unterstreicht der DBV-Präsident. Die nationalen Alleingänge der Vergangenheit seien laut Rukwied kontraproduktiv. Stattdessen müssten EU-weite Lösungen Vorrang haben.
Auch im Pflanzenbau seien die Herausforderungen aktuell groß. Aufgrund neuer Schaderreger und zunehmendem Extremwetter werden Technologieoffenheit und Innovationen, etwa durch neue Züchtungsmethoden, immer wichtiger. Beim Pflanzenschutz brauche es ein Ende deutscher Sonderwege und eine deutliche Verbesserung der Zulassungsverfahren. Insbesondere für den Sonderkulturbereich seien zudem faire Wettbewerbsbedingungen überlebenswichtig: „Unsere Obst-, Gemüse- und Weinbaubetriebe sind bereits jetzt durch hohe Kosten stark belastet. Um die heimische Erzeugung zu erhalten, braucht es dringend eine Sonderregelung beim Mindestlohn für die Landwirtschaft.“
Ein echter Politikwechsel sei laut Rukwied auch auf EU-Ebene erforderlich. „Wir Landwirtinnen und Landwirte sind überzeugte Europäer. Aber wir erwarten auch, dass die EU unsere Landwirtschaft als Rückgrat des ländlichen Raumes ernst nimmt“, so Rukwied. Die geplante Umstrukturierung des Mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) dürfe die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) nicht schwächen. „Die GAP braucht ein starkes, zweckgebundenes und inflationsangepasstes Budget“, fordert der Bauernverbandspräsident. Auch Gesetze wie die EU-Entwaldungsverordnung müssen überarbeitet werden, das Bodenüberwachungsgesetz darf gar nicht erst auf den Weg gebracht werden.
„Wir wollen nicht abwarten, wir wollen gestalten“, stellt Rukwied abschließend klar. Der Berufsstand biete an, noch mehr zu leisten beim Klimaschutz und für den Erhalt der Biodiversität. „Landwirtinnen und Landwirte sind Teil der Lösung – aber die Politik muss uns auch machen lassen“, so Rukwied. Entscheidend für die Landwirtschaft sei, dass endlich kooperative Ansätze anstelle von ordnungspolitischen Auflagen in den Fokus gerückt werden.

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Philipp Blödel verstorben

Am 18. Juni 2025 verstarb der ehemalige Vizepräsident des Weinbauverbandes Rheinhessen, Philipp Blödel, im Alter von 87 Jahren. Der Winzer aus Schornsheim setzte sich in zahlreichen Ämtern und Funktionen vorbildlich für seine Berufskollegen ein und hat die Entwicklung der Weinwirtschaft in Rheinhessen maßgeblich mitgestaltet. Beim Bauern- und Winzerverband Rheinland-Pfalz Süd e.V. (BWV) war er Vorsitzender des Ortsvereins seiner Heimatgemeinde und Mitglied des Kreisvorstandes Alzey-Worms. Beim Weinbauverband Rheinhessen im BWV war er bereits mehr als 10 Jahre im Vorstand aktiv, bevor er im Jahr 1991 zum Vizepräsidenten gewählt wurde. In seiner Amtszeit bis 2001 war er zudem Mitglied im Vorstand des Deutschen Weinbauverbandes e.V. Für sein herausragendes Engagement wurde er mit der Goldenden Ehrennadel des BWV ausgezeichnet.

Aber auch außerhalb des Verbandes war Philipp Blödel für den Berufsstand aktiv. Er war Mitglied im Weinbauausschuss der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz, im Rheinhessischen Weinwirtschaftsrat und im Vorstand bei Rheinhessenwein e.V. Als großer Verfechter der gemeinschaftlichen Vermarktung im Weinbau war er Gründungsvorstand der Erzeugergemeinschaft (EZG) Goldenes Rheinhessen im Jahr 1979. Sein Name ist untrennbar mit dem Erfolg der EZG verbunden, die er 24 Jahre auch durch schwierige Zeiten lenkte und stetig zukunftsweisend weiterentwickelte.

Mit Philipp Blödel verliert die Weinwirtschaft in Rheinhessen eine profilierte Persönlichkeit, die in ihrer aktiven Zeit die Interessen der Winzer besonnen, aber mit Konsequenz, Ausdauer und diplomatischem Geschick vertreten hat.

„Politik mit unseren Bauern und Winzern – nicht gegen sie“

Der neue Vorsitzende der Arbeitsgruppe Ernährung, Landwirtschaft und Heimat der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Johannes Steiniger, MdB, war zu Gast beim Bauern- und Winzerverband Rheinland-Pfalz Süd e.V. (BWV). BWV-Präsident Ökonomierat Eberhard Hartelt empfing Steiniger in der Verbandsgeschäftstelle in Neustadt, im heimischen Wahlkreis des Abgeordneten.

Im Fokus des gemeinsamen Austauschs standen die aktuellen Herausforderungen der Landwirte und Winzer und die agrarpolitische Agenda der Bundesregierung. Eines der Hauptthemen war die drohende Erhöhung des Mindestlohns. Hier hat sich der Agrarsprecher bereits hinter die Forderung des Berufsstandes nach einer Sonderregelung für die Landwirtschaft, insbesondere bei Saisonarbeitskräften, gestellt. Weitere Punkte des Gesprächs waren die Zukunft des Pflanzenschutzes, die aktuelle Situation im Weinbau und Perspektiven für die Tierhaltung.

Lasse man den Mindestlohn außer Acht, gibt es im Koalitionsvertrag aus Sicht des BWV-Präsidenten durchaus positive Aspekte. Bei einigen Punkten sei eine Abkehr von politisch motivierten Positionen hin zu einer objektiven, praxisorientierten Bewertung zu erkennen. Viele Formulierungen in dem Papier lassen aber großen Interpretationsspielraum und ob es zu einem wirklichen Politikwechsel kommt, wird maßgeblich davon abhängen, wie dieser genutzt wird.

Für diesen Politikwechsel will sich Steiniger im Sinne der Landwirtschaft und des Weinbaus einsetzen. Die vergangenen Jahre seien geprägt gewesen von Planlosigkeit, Bürokratiewut und fehlender Perspektive. Der Berufsstand habe das Vertrauen in die Politik verloren, daher brauche es dringend eine Kehrtwende: „Wir machen wieder Politik mit unseren Bauern und Winzern – nicht gegen sie.“

EU-Wasserstrategie: Grundansatz stimmt

(DBV) Der Umweltbeauftragte des Deutschen Bauernverbandes und Präsident des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Pfalz Süd, Eberhard Hartelt, erkennt den Ansatz der EU-Wasserstrategie an: „Statt weiterer Regulierung setzt die Strategie auf Kooperation und Förderung, ein richtiger Schritt vor dem Hintergrund des bereits vorhandenen hohen Regelungsniveaus zur Ressource Wasser.“

Der Deutsche Bauernverband fordert eine Priorisierung der Landwirtschaft bei der Wassernutzung zur Ernährungssicherung. Für die Bewässerung landwirtschaftlicher Kulturen und zur Versorgung von Tieren muss der Landwirtschaft neben der Trinkwasserversorgung oberste Priorität in der Wassernutzung eingeräumt werden.

In Bezug auf die Ressource Wasser wirtschaftet die deutsche Landwirtschaft schon heute besonders nachhaltig. „Der Anteil der Landwirtschaft an der Nutzung von Wasser ist in Deutschland sehr gering, im Wesentlichen wachsen die landwirtschaftlichen Kulturen ohne zusätzliche Bewässerung über Regenwasser“, resümiert Hartelt.

Die deutsche Landwirtschaft nutzt nur 2,2 Prozent der ca. 20 Mrd. Kubikmeter umfassenden hiesigen Wasserentnahme zur Beregnung von Kulturen oder als Trinkwasser in der Tierhaltung. Mit rund 500.000 ha werden zudem nur rund 3 Prozent der gesamten landwirtschaftlichen Fläche tatsächlich bewässert.