(DBV) Ein branchenspezifischer Abschlag vom gesetzlichen Mindestlohn für Saisonarbeitskräfte in der Landwirtschaft ist rechtlich zulässig. Zu diesem Ergebnis kommt ein 140-seitiges Rechtsgutachten des renommierten Arbeitsrechtlers Prof. Dr. Christian Picker, Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht und Arbeitsrecht an der Universität Tübingen. Das Gutachten wurde im Auftrag eines Bündnisses von acht Verbänden der grünen Branche erstellt.
Der Gutachter stellt fest, dass ein Mindestlohnabschlag von 20 Prozent weder gegen das Grundgesetz noch gegen europäisches Recht verstößt. Im Gegenteil: Für besonders mindestlohnbetroffene Branchen wie den arbeitsintensiven Obst-, Gemüse- und Weinbau könne eine solche Sonderregelung verfassungsrechtlich nicht nur zulässig, sondern unter Umständen sogar geboten sein.
Ziel des Mindestlohngesetzes sei es, durch eine marktgerechte Lohnuntergrenze Lohnunterbietungswettbewerb zu verhindern und sowohl Beschäftigte als auch das Sozialversicherungssystem zu schützen. Diese Ziele würden jedoch verfehlt – und teilweise ins Gegenteil verkehrt –, wenn ein zu hoher Mindestlohn zum Abbau von Arbeitsplätzen führe. Genau diese Entwicklung zeichne sich in Sonderkulturbetrieben ab, die durch die starken Mindestlohnerhöhungen zunehmend in ihrer wirtschaftlichen Existenz gefährdet seien. Als Folge würden Anbauflächen reduziert oder arbeitsintensive Kulturen ganz aufgegeben – mit negativen Auswirkungen auf Beschäftigung, Wertschöpfung und Versorgungssicherheit.
Ein moderater Mindestlohnabschlag stelle nach Auffassung des Gutachters das mildeste und zugleich wirksamste Korrektiv dar: Negative Beschäftigungseffekte würden vermieden, Saisonarbeitskräfte blieben weiterhin durch eine verbindliche Lohnuntergrenze geschützt und die nationale Selbstversorgung mit Obst, Gemüse und Wein würde gestärkt.
Auch unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten bestehen nach Ansicht Prof. Dr. Pickers keine Bedenken: Ein Mindestlohnabschlag für landwirtschaftliche Saisonarbeitskräfte verstoße nicht gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 GG. Die Ungleichbehandlung sei sachlich gerechtfertigt, da sie der Sicherung von Beschäftigung und Selbstversorgung diene und den betroffenen Arbeitskräften weiterhin ein angemessener Mindestschutz verbleibe.
Ebenso sieht Prof. Dr. Picker keine Verstöße gegen das EU-Recht. Geprüft wurden unter anderem mögliche Auswirkungen auf die Arbeitnehmerfreizügigkeit, die EU-Mindestlohnrichtlinie, die Saisonarbeiterrichtlinie sowie die Befristungsrichtlinie. Eine mögliche mittelbare Ungleichbehandlung der überwiegend aus Osteuropa stammenden Saisonarbeitskräfte sei durch legitime Ziele gerechtfertigt und verhältnismäßig.
Zusammenfassend kommt das Gutachten zu dem Ergebnis, dass ein Mindestlohnabschlag von 20 Prozent für Saisonarbeitskräfte in der Landwirtschaft ein geeignetes, erforderliches und angemessenes Instrument ist, um Arbeitsplätze in den Sonderkulturen zu sichern, Lohndumping zu verhindern und die Selbstversorgung zu stärken.
Vor diesem Hintergrund fordert das Verbändebündnis die Bundesregierung auf, umgehend eine entsprechende Sonderregelung für landwirtschaftliche Saisonarbeitskräfte im Mindestlohngesetz zu verankern, um einen weiteren Rückgang der heimischen Produktion von Obst, Gemüse und Wein zu verhindern.
Das Verbändebündnis besteht aus dem Deutschen Bauernverband e.V. (DBV), dem Gesamtverband der deutschen Land- und Forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverbände e.V. (GLFA), der Bundesvereinigung der Erzeugerorganisationen Obst und Gemüse e.V. (BVEO), dem Deutschen Raiffeisenverband e.V. (DRV), den Familienbetrieben Land und Forst e.V. (FabLF), der Union der Deutschen Kartoffelwirtschaft e.V. (UNIKA), dem Deutschen Weinbauverband e.V. (DWV) sowie dem Zentralverband Gartenbau e.V. (ZVG).
Am 1. März fand die alljährliche Mitgliederversammlung der Landjugend RheinhessenPfalz in der Turnhalle in Bischheim statt. Etwa 40 Landjugendliche kamen an diesem Tag zusammen, auch um einen neuen Landesvorstand zu wählen. Neben den Landjugendlichen waren auch einige Ehrengäste gekommen. Dazu gehörten Ökonomierat Eberhard Hartelt, Präsident des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Pfalz Süd e. V., Ursula Braunewell, Präsidentin des LandFrauenverbandes Rheinhessen und Maike Delp, stellvertretende Bundesvorsitzende des Bundes der Deutschen Landjugend. Auch war David Spieß als Vorsitzender des Fördervereins der Landjugend RheinhessenPfalz vor Ort. Als Gäste aus anderen Landesverbänden wurden Adrian Rieß von der Landjugend Württemberg-Baden und Gerrit Ruschmeyer von der Niedersächsischen Landjugend begrüßt.
Am Vormittag stand zunächst eine Betriebsbesichtigung beim 1. Vorsitzenden der Landjugend, Tobias Füge, direkt in Bischheim an. Bei sonnigem Wetter führte er die Teilnehmenden zur Biogasanlage und zeigte dort die Abläufe der Erzeugung von erneuerbarer Energie. Darüber hinaus bot er Einblicke in moderne landwirtschaftliche Prozesse und in das Thema Precision Farming.
Nach einem gemeinsamen Mittagessen begann die Mitgliederversammlung mit einem Rückblick auf das vergangene Jahr, der Vorstellung des Geschäftsberichts sowie einem Ausblick auf das Jahresprogramm für 2026. Neben den eigenen Veranstaltungen der Landjugend RheinhessenPfalz, stellte Gerrit Ruschmeyer die Planungen zum Deutschen Landjugendtag vor, welcher dieses Jahr in Hameln stattfindet.
Vor den Neuwahlen wurden die scheidenden Vorstandsmitglieder durch Tobias Füge und Kristin Antweiler gebührend verabschiedet. Gerade für die 1. Vorsitzende Katharina Rößler, die acht Jahre lang die Landjugend nicht nur in RheinhessenPfalz, sondern auch bundesweit mit viel Leidenschaft und Expertise vertreten hat, war es ein besonderer Abschied. Die Landjugend bedankt sich herzlich bei den scheidenden Vorstandsmitgliedern Katharina Rößler, Maren Kopp, Ricarda Günther, Luis Burgard, Simon Gallé, Julia Oswald, Vera Keller und Christina Fischer für ihr ehrenamtliches Engagement und die tatkräftige Mitarbeit in den letzten Jahren.
Anschließend standen die Neuwahlen an. Zur 1. Vorsitzenden wurde Marie-Christin Willems aus Dittelsheim-Hessloch gewählt. Gemeinsam mit dem wiedergewählten Tobias Füge aus Bischheim bildet sie jetzt das Führungsduo der Landjugend. Nico Hohlreiter aus Zweibrücken wurde zum 1. stellv. Vorsitzenden wiedergewählt, während Johannes Rößler aus Eckelsheim als 2. stellv. Vorsitzender neu in den Landesvorstand eintritt. Die Posten der beiden Stellvertreterinnen für die 1. Vorsitzende bleiben vorerst vakant. Als Beisitzer*innen wurden Jessica Kopp aus Käshofen und Jannis Koch aus Eimsheim gewählt. Die neue Leitung für den Arbeitskreis Weinbau Pfalz bilden Maya Bader und Steven Jochim aus Heuchelheim-Klingen, währen der Arbeitskreis Weinbau Rheinhessen unter der Leitung von Kristin Antweiler aus Volxheim verbleibt. Der Arbeitskreis Agrar wird zukünftig von Christoph Holz aus Monsheim geleitet.
Damit kann der Landesvorstand auf eine erfolgreiche Mitgliederversammlung zurückblicken und voller Tatendrang in das neue Landjugendjahr starten.
Der alte und neue Vorstand der Landjugend RheinhessenPfalz
Im Rahmen der Jahreskreisversammlung am 23. Februar 2026 hat der Kreisverband Rhein-Pfalz des Bauern- und Winzerverband Rheinland-Pfalz Süd e.V. (BWV) einen Führungswechsel vollzogen und zugleich auf zwölf Jahre engagierte Arbeit zurückgeblickt. Alexander Friedrich aus Hochdorf-Assenheim wurde zum Nachfolger von Johannes Zehfuß, MdL gewählt, der das Amt seit 2014 innehatte und nun satzungsgemäß abgab. Vanessa Mack aus Schifferstadt, Daniel Röß aus Frankenthal sowie Melanie Schmitt aus Bobenheim-Roxheim gehören als Stellvertretende gemeinsam mit Friedrich dem neu gewählten Vorstand an.
In seiner Rede zog Zehfuß Bilanz über seine Amtszeit, die von vielfältigen Aufgaben und intensiver Interessenvertretung geprägt war. Bei seiner Tätigkeit im Kreisverband engagierte er sich für die Landwirtschaft seiner Region und setzte sich mit Nachdruck für die Belange der insbesondere auf den Gemüse- und Kartoffelanbau spezialisierten Betriebe ein. Mit der Wahl des 45-jährigen Friedrich und eines insgesamt jüngeren Vorstandsteams sieht Zehfuß einen Wechsel zur Generation, die den Verband mit Entschlossenheit und zukunftsgewandter Haltung in die kommenden Jahre führen werde. Der neue Vorsitzende Friedrich unterstrich in seiner Antrittsrede die Bedeutung des Zusammenhalts innerhalb des Verbandes. Eine geschlossene und sachliche Interessenvertretung sei entscheidend, um politisches Gewicht zu entfalten. Der Verband lebe vom Engagement seiner Mitglieder und vom gemeinsamen Auftreten nach außen. Ziel sei es, die bäuerlichen Interessen weiterhin klar, praxisnah und konstruktiv zu vertreten.
Nach seinem Studium zum Diplom-Agrarwirt in Bingen stieg Alexander Friedrich in den Betrieb seiner Eltern ein, den er 2021 übernahm. Heute ist er auf den Anbau von Frühkartoffeln und die Erzeugung erneuerbarer Energien aus nachwachsenden Rohstoffen spezialisiert. Im BWV engagiert sich Friedrich seit 2017 als Ortsvorsitzender seines Heimatortes und seit 2018 als stellvertretender Kreisvorsitzender des Rheinland-Pfalz-Kreises.
(DBV) Anlässlich der Sachverständigenanhörung im Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat des Deutschen Bundestages zur Änderung des Bundesjagdgesetzes bekräftigt der Deutsche Bauernverband (DBV) seine zentralen Forderungen für ein praxistaugliches und rechtssicheres Wolfsmanagement und fordert deutliche Nachschärfungen. Die geplante Aufnahme des Wolfes ins Jagdrecht ist aus Sicht des Verbandes längst überfällig. Der Wolf ist zum Problem geworden und muss reguliert werden, wenn wir in Deutschland das Halten von Schafen, Ziegen, Rindern und Pferden sowie landwirtschaftlichem Gehegewild auf der Weide auch in Zukunft noch sehen wollen.
Die Generalsekretärin des Deutschen Bauernverbandes, Stefanie Sabet, betont: „Die Zeit der Symbolpolitik muss ein Ende haben. Die Landwirtschaft braucht beim Wolf endlich Rechtssicherheit statt unverbindlicher Absichtserklärungen. Wenn Politik jetzt nicht handelt, wird die Weidewirtschaft in vielen Regionen schlicht verschwinden.“
Der DBV hebt insbesondere vier Kernpunkte hervor, die im Gesetzgebungsverfahren unbedingt berücksichtigt werden sollten:
Problemwolfentnahme jederzeit ermöglichen: Entnahmen von Wölfen, die sich auf den Riss von Weidetieren spezialisiert haben, müssen jederzeit und unabhängig von Schonzeit, Erhaltungszustand oder Managementplänen möglich sein, um eine künftige Koexistenz von Weidetierhaltung und Wölfen zu ermöglichen.
Bundesweite Entnahmequote von 40 % des Nachwuchses: Eine generelle Quote zur Entnahme von 40 % des jährlichen Wolfszuwachses ist notwendig, um den weiteren Bestandszuwachs mithilfe eines einheitlichen Managements zu begrenzen.
Zäunbarkeit von Gebieten realistisch regeln: Regionen, in denen Herdenschutz von der Agrarstruktur oder vom Gelände her technisch oder wirtschaftlich nicht vertretbar ist, wie etwa bei Deichen, auf Almen oder in grünlandreichen Weidegebieten, müssen als Weidegebiete festgelegt werden und verhindert werden, dass sich Wölfe ansiedeln.
Zumutbarkeit von Herdenschutzmaßnahmen präzisieren: Bei wehrhaften Tieren wie Rindern und Pferden dürfen Herdenschutzmaßnahmen nicht zur Voraussetzung für Entnahmen gemacht werden.
Der DBV erwartet, dass der Bundestag die notwendigen Nachbesserungen im Zuge der anstehenden Beratung vornimmt und den Weg für ein praxistaugliches Wolfsmanagement ebnet.
Bei der Nachherbstkonferenz der rheinland-pfälzischen Weinwirtschaft appellierten die Präsidenten der Weinbauverbände Rheinhessen und Pfalz, Jens Göhring und Reinhold Hörner, an Weinbauministerin Daniela Schmitt, sich für eine schnelle Umsetzung des EU-Weinpaketes einzusetzen. Die im Rahmen des Trilogs getroffene Einigung zwischen Europäischem Parlament und Ministerrat habe teilweise Potential Antworten auf die aktuellen Herausforderungen der Branche zu geben, ist aber bei weitem nicht ausreichend. Die jetzt enthaltenen Maßnahmen sind zügig auf den Weg zu bringen, um noch rechtzeitig Wirkung zu entfalten. Als Weinbauland Nummer 1 müsse Rheinland-Pfalz hier vorangehen und dabei auch den Bund in die Pflicht nehmen.
Mit Blick auf die Möglichkeiten, die das EU-Weinpaket hinsichtlich Destillation, Grüne Lese und Rodung bietet, darf es aus Sicht von Göhring und Hörner keine Denkverbote geben. Die Betriebe brauchen jetzt kurzfristig ein deutliches Signal, wie sie unterstützt werden: „Die Zeit der Ankündigungen muss auf allen Ebenen vorbei sein. Die Winzerinnen und Winzer brauchen jetzt eine klare Perspektive für ihre Zukunft.“
Die beiden Weinbauverbände hatten schon frühzeitig eine Vielzahl der jetzt beschlossenen Instrumente immer wieder gefordert. Zwei zentrale Anliegen bleiben nach jetzigem Stand aber unberücksichtigt: Auch in Zukunft soll es keine Möglichkeit der Übertragbarkeit von nicht genutzten EU-Fördermitteln auf folgende Jahre geben und der europaweite vollständige Anbaustopp wurde ebenfalls nicht beschlossen. Aus Sicht der beiden Präsidenten ist dies mehr als eine vertane Chance und wird der derzeitigen Situation nicht gerecht.
Einigkeit unter den Teilnehmern des Austausches bestand hinsichtlich der Stärkung des deutschen Weinabsatzes durch den Ausbau von Werbemaßnahmen und gezielter Außenwirtschaftsförderung. Der Ansatz einer gemeinsamen Aktion von Deutschem Weininstitut, den großen Gebietsweinwerbungen in Rheinland-Pfalz und dem Weinbauministerium im Land ist ein guter Ansatz und wird ausdrücklich begrüßt. Zusätzliches Geld, dass seitens des Bundes oder des Landes in diesem Bereich zur Verfügung gestellt wird, müsse aber unbürokratisch und schnell eingesetzt werden können. Die Weinbauverbände Pfalz und Rheinhessen wiesen in diesem Zusammenhang auf die wichtige Aufgabe der Schutzgemeinschaften hinsichtlich Profilierung der Anbaugebiete und Herkünfte, als Grundlage für erfolgreiches Marketing hin. Eine gesicherte Finanzierung dieser Organisationen sei dafür absolut notwendig.
(DBV) Anlässlich der Sonder-Agrarministerkonferenz der Länder in Brüssel hat der Deutsche Bauernverband (DBV) gemeinsam mit den Landesbauernverbänden ein Positionspapier mit zentralen Forderungen zur Zukunft der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) und des zukünftigen EU-Haushalts übergeben. Die Übergabe erfolgte im Rahmen der Veranstaltung „Traditionelles und Innovatives aus den Staatsweingütern Baden-Württemberg“ an die Ländervertreter. Die Delegation wurde angeführt vom Vorsitzenden des DBV-Fachausschusses Agrarpolitik, Präsident Karsten Trunk aus Mecklenburg-Vorpommern: „Die Vorschläge der EU-Kommission gefährden die europäische Ausrichtung der GAP und damit die Zukunft unserer Landwirtschaft. Wir brauchen eine starke, gemeinsame Agrarpolitik – mit klaren Zuständigkeiten, praxistauglichen Instrumenten und einem inflationsfesten Budget,“ betonte Trunk. „Die Landwirte erwarten von Bund und Ländern, dass sie sich in Brüssel für eine zukunftsfähige GAP einsetzen und Strukturbrüche verhindern.“
Das Positionspapier enthält einen 10-Punkte-Katalog mit Kernforderungen für die GAP ab 2028:
Budget und MFR-Architektur:
Mindestens 500 Mrd. € für die GAP statt der geplanten 294 Mrd. €, Erhalt der Zwei-Säulen-Struktur, eigenständiges Budget für die 2. Säule (Ländliche Entwicklung) von 100 Mrd. €, klare Zuständigkeiten ohne Fragmentierung.
Wettbewerbsfähigkeit und Wirtschaftlichkeit:
Einkommenswirksame GAP-Maßnahmen, keine verpflichtende Degression oder Kappung, Fortführung der Umverteilungsprämie, faire Wettbewerbsbedingungen ohne ideologische Verzerrungen, Investitionen und Risikomanagement stärken.
Vereinfachung und Bürokratieabbau:
Abbau von Konditionalitäten, Streichung der sozialen Konditionalität, Ablehnung des DNSH-Prinzips, vereinfachte Definition „Aktiver Landwirt“.
„Die GAP muss Einkommen sichern, Wettbewerbsfähigkeit stärken und den Beitrag der Landwirtschaft zu Klima- und Umweltzielen attraktiv und ausgewogen honorieren,“ so Trunk weiter. „Wir fordern eine Politik, die nicht auf Misstrauen und Bürokratie setzt, sondern auf Vertrauen, Planungssicherheit und unternehmerische Freiheit.“
Es liegt nun an den Bundesländern, der Bundesregierung und den deutschen Europaabgeordneten als Korrektiv gegenüber den Kommissionsvorschlägen zu wirken, um die Landwirtschaft und die ländlichen Räume resilienter, wettbewerbsfähiger und stärker zu machen.
Hintergrund:
Der DBV-Fachausschuss Agrarpolitik (vormals „AG Goslar“) entwickelt seit vielen Jahren wegweisende Positionen des Berufsstandes zur Weiterentwicklung der EU-Agrarförderung. Nach den Vorschlägen der EU-Kommission zum EU-Haushalt und zur GAP ab 2028 vom Juli 2025 intensivieren sich aktuell die Verhandlungen zwischen Kommission, Parlament und Rat. Der DBV appelliert an die Bundesregierung und die Länder, sich in Brüssel nachhaltig für die Anliegen der deutschen Landwirte und der ländlichen Räume einzusetzen.
(MKUEM/MWVLW) Der im April 2023 auf Initiative der Naturschutz- und Landwirtschaftsverbände gestartete Dialogprozess „Schulterschluss Artenvielfalt Rheinland-Pfalz“ ist erfolgreich abgeschlossen. Umweltministerin Katrin Eder und Landwirtschaftsministerin Daniela Schmitt haben gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern aus Landwirtschaft und Umweltschutz eine entsprechende Vereinbarung unterzeichnet. Eine starke Landwirtschaft und ein starker Naturschutz gehen dabei Hand in Hand. Dazu gehört insbesondere der Aufbau regionaler Kooperationsnetzwerke, die konkrete Maßnahmen erarbeiten und umsetzen.
Landwirtschaftsministerin Schmitt und Umweltministerin Eder zeigten sich erfreut über das Ergebnis: „Der Prozess hat gezeigt, dass Naturschutz und Landwirtschaft in Rheinland-Pfalz an einem Strang ziehen. Mit dem Schulterschluss ist es gelungen, tragfähige Lösungen zu finden, die die Biodiversität sichern und zugleich die Wettbewerbsfähigkeit unserer landwirtschaftlichen Betriebe stärken“, erklärten die beiden Ministerinnen.
Im Mittelpunkt des Dialogprozesses stand die Entwicklung praxisnaher Strategien für den Erhalt der Artenvielfalt sowie die Stärkung einer zukunftsfesten Agrarwirtschaft. In zahlreichen Arbeitstreffen der Arbeitsgruppen wurden Themen wie beispielsweise Bildung und Beratung, landwirtschaftliche Produktion, Naturschutzmaßnahmen, Grünlandschutz oder etwa Wasser intensiv bearbeitet. Die daraus resultierenden Empfehlungen werden nun schrittweise umgesetzt.
Ein zentrales Ergebnis ist die Einrichtung eines dauerhaften Kooperationsforums (Forum Schulterschluss Artenvielfalt), das den Austausch zwischen Landwirtschaft und Naturschutz auf Augenhöhe fortführen und die Umsetzung der Maßnahmen begleiten soll.
„Solche Kooperationen sind ein Gewinn für beide Seiten. Sie schaffen eine Grundlage für Vertrauen und Zusammenarbeit. Gerade in Zeiten, in denen wir ein großes Artensterben beklagen, schaffen wir hier wertvolle Lebensräume für viele Tiere und Pflanzen. Stabile Ökosysteme bedeuten gesündere Böden, bessere Bestäubung und damit langfristig den Erhalt wichtiger Natur- und Kulturlandschaften“, betonte Umweltministerin Katrin Eder.
Landwirtschaftsministerin Daniela Schmitt ergänzte: „Ich begrüße die Kooperation ausdrücklich. Sie ist ein wichtiger Schritt, um eine zukunftsfeste, ökonomisch tragfähige Landwirtschaft sowie den Erhalt der Artenvielfalt weiter zu stärken – denn beides geht Hand in Hand. So bedeutet beispielsweise eine digital und präzise gesteuerte, bedarfsorientierte Ausbringung von Produktionsmitteln mit ressourcenschonender Applikationstechnik zum einen mehr Effizienz für den Landwirt sowie gleichzeitig einen höheren Umwelt- und Artenschutz. Auch an solchen Lösungen wird das neue Kooperationsforum weiter arbeiten und dabei auch die Vereinfachung von Verfahrensabläufen im Sinne einer Entbürokratisierung für Landwirte sowie die Verwaltung im Blick haben.“
„Der zunehmende Verlust der biologischen Vielfalt ist besorgniserregend und erfordert entschiedenes Handeln, auch hier bei uns. Um die Artenvielfalt unserer Kulturlandschaften zu fördern und gleichzeitig landwirtschaftliche Betriebe einzubinden und ökonomisch abzusichern, braucht es aber eine starke Allianz. Nun haben wir gemeinsam die Chance zu zeigen, dass man mit Kooperation in der Fläche mehr erreichen kann, als mit Konfrontation und welche Wirkung der Schulterschluss Artenvielfalt für Mensch und Natur in Zukunft entfalten kann“, fasste Cosima Lindemann, Vorsitzende des NABU Landesverbandes Rheinland-Pfalz e. V. die Herausforderungen für die Zukunft zusammen.
Eberhard Hartelt, Präsident des Bauern- und Winzerverbands Rheinland-Pfalz Süd e. V. stimmte zu und ergänzte: „Der Schulterschluss Artenvielfalt ist kein Kompromiss, sondern Konsens, der den kooperativen Ansatz als einzig zielführenden Weg zur Förderung des Zusammenwirkens von Landwirtschaft mit Natur- und Umweltschutz anerkennt. Jetzt braucht es finanziell attraktive Maßnahmen, bei denen sich eine Teilnahme für die Landwirte und Winzer nicht nur ökologisch, sondern auch ökonomisch lohnt. Eine halbherzige Umsetzung, die zu mangelnder Beteiligung führt, um dann doch ordnungsrechtlich, statt freiwillig und anreizbezogen vorzugehen, darf es nicht geben.“
Sein Kollege Marco Weber, Präsident des Bauern- und Winzerverbands Rheinland-Nassau e. V., pflichtete ihm bei: „Landwirtschaft und Weinbau geben einen Vertrauensvorschuss, in der Hoffnung auf eine positive Entwicklung zwischen allen Akteuren. Wir werden genau beobachten und die Ergebnisse evaluieren. Die Bereitschaft am Schulterschluss Artenvielfalt aktiver Teil zu sein, ist natürlich auch daran gekoppelt, dass das Land Rheinland-Pfalz finanziell alle Möglichkeiten zur Verfügung stellt: Denn letztlich sind die Bauern und Winzer diejenigen, die in Vorleistung treten und ihre Arbeit auch angemessen honoriert bekommen müssen.“
Diesen Punkt unterstützte auch Sabine Yacoub, Vorsitzende des BUND Landesverbandes Rheinland-Pfalz e. V.: „Der Schutz der biologischen Vielfalt in unserer Kulturlandschaft gelingt nur mit Bewirtschaftung. Naturschutz kann hier nur gemeinsam mit Bäuerinnen und Bauern gelingen. Deshalb sind der Dialog und die enge Zusammenarbeit mit der Landwirtschaft für den Naturschutz so entscheidend. Klar ist auch: Naturschutz in der Agrarlandschaft wird nur dann dauerhaft erfolgreich sein, wenn Leistungen für die Artenvielfalt fair honoriert werden und sich gut in den Betriebsalltag der Landwirtinnen und Landwirte integrieren lassen. Mit dem Schulterschluss Artenvielfalt haben wir Strukturen und Maßnahmen entwickelt, die genau das ermöglichen sollen.“
Dass dies funktionieren kann, unterstrich Regino Esch, Vorsitzender der Arbeitsgruppe Ökologischer Landbau Rheinland-Pfalz / Saarland e. V.: „Landwirtschaft und Naturschutz müssen kein Gegensatz sein – im Gegenteil, sie können sich sinnvoll ergänzen. Der Ökolandbau macht dies seit vielen Jahren vor. Er verbindet Ernährungssicherung mit produktionsintegrierten Leistungen für die Biodiversität und zeigt auf seinen Flächen ganz konkret, wie Artenvielfalt und Bewirtschaftung zusammengehen können. Diese Stärken möchten wir weiter ausbauen und in die Breite tragen.“
„Mit dem Ziel, über freiwillige Kooperationsmaßnahmen die Wirksamkeit von Umweltmaßnahmen zu erhöhen und die angemessene Entlohnung der Landwirte zu sichern, sind wir auf einem richtigen Weg“, ist sich Michael Horper, Präsident der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz sicher und richtete den Fokus noch auf weitere Aspekte: „Als Präsident der Landwirtschaftskammer ist mir dabei die Weiterentwicklung einer effizienten Beratung und Betreuung der wirtschaftenden Betriebe besonders wichtig. Dies muss einhergehen mit einem Abbau bürokratischer Hemmnisse.“
Peter Keller, Vertreter des Beirats für Naturschutz beim MKUEM und Mitglied der Gesellschaft für Naturschutz und Ornithologie Rheinland-Pfalz e.V. (GNOR) fasste die Erfolge des Prozesses zusammen: „Beim Dialogprozess Artenvielfalt haben wir über drei Jahre auf Augenhöhe miteinander gestritten, kontrovers diskutiert und nach gemeinsamen Lösungen gerungen. In der Lenkungsgruppe, den verschiedenen Arbeitsgruppen und letztlich in den beiden Fach-Foren ging es immer um die Suche nach konstruktiven Lösungen. Das haben wir erreicht.“
„Unser Ziel ist klar: Wir wollen gemeinsam Lösungen entwickeln, die Natur und Landwirtschaft stärken – für zukunftsfähige Höfe, lebendige Kulturlandschaften und eine Gesellschaft, die von beidem profitiert“, waren sich die Vertreterinnen und Vertreter der Verbände und der Ministerien einig.
Mit dem Start der Umsetzungsphase beginnt eine neue Etappe in der Partnerschaft zwischen Landwirtschaft und Naturschutz. Beide Ministerien, aber auch alle beteiligten Verbände werden den Prozess weiter begleiten.
Bereits jetzt fördert das Land im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP), umweltwirksame Maßnahmen mit rund 104 Millionen Euro pro Jahr – in einem Mix aus EU-, Bundes- und Landesmitteln. Parallel dazu werden derzeit im Zuge des Etablierungsprozesses der Naturschutzstationen Rheinland-Pfalz Mittel in Höhe von rund 600.000 Euro pro Jahr bereitgestellt. Zudem wird das Land sich dafür einsetzen, im Rahmen der Weiterentwicklung der GAP ab 2028 weitere Finanzmittel mit Blick auf den Schulterschluss Artenvielfalt Rheinland-Pfalz bereitzustellen.
Am 10. November 2025 hatte die Europaabgeordnete Christine Schneider Vertreter des Deutschen Weinbauverbandes, der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz, der Bauern- und Winzerverbände Rheinland-Pfalz und der Landjugend nach Brüssel eingeladen, um sich mit ihnen über die derzeit wichtigsten agrar- und weinbaupolitischen Themen auf europäischer Ebene auszutauschen. Im Mittelpunkt des Treffens stand die schwierige Situation des Weinmarktes und das EU-Weinpaket als Reaktion auf den europaweiten Absatzrückgang, der die Weinbaubetriebe hart trifft. Eine finale Einigung hierzu zwischen Kommission, Parlament und Rat sollte im Rahmen des Trilogs möglichst noch in diesem Jahr zustande kommen, um die dringend notwendigen Maßnahmen auf den Weg bringen zu können.
Ein weiterer Schwerpunkt waren die Vorschläge der EU-Kommission zum Mehrjährigen Finanzrahmen und zur Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) ab 2028, die auch mit Elisabeth Werner, Generaldirektorin der Generaldirektion Landwirtschaft und ländliche Entwicklung (DG AGRI), diskutiert wurden. Hier bestand Engigkeit darüber, dass eine grundlegende Überarbeitung der Planungen notwendig ist. Der Berufsstand fordert dabei die grundlegende Erhaltung der Zwei-Säulen-Struktur und ein erhöhtes eigenständiges Agrarbudget, das eine spürbare Einkommenswirkung, Planungssicherheit und Wettbewerbsfähigkeit für die Betriebe ermöglicht.
Darüber hinaus stand auch das Thema Pflanzenschutz auf der Agenda. Hierzu erläuterte Klaus Berend, Direktor für Lebensmittelsicherheit, Nachhaltigkeit und Innovation bei der Generaldirektion Sante der EU-Kommission, Sichtweise und Positionen seines Hauses mit Blick auf den Spagat zwischen Sicherung von Nahrung und Natur. Die Vertreter aus Landwirtschaft und Weinbau verdeutlichten noch einmal die Notwendigkeit von Pflanzenschutz als Voraussetzung für eine verlässliche Produktion sicherer Nahrungsmittel. Mit Blick in die Zukunft sei es wichtig, Zulassungsverfahren von Wirkstoffen zu beschleunigen, Innovation zu ermöglichen und Pflanzenschutz auch in Schutzgebieten zuzulassen. Im Hinblick auf neue Schädlinge und Krankheiten, aber auch die Auswirkungen des Klimawandels, braucht es eine zukunftsgerichtete Weiterentwicklung des Pflanzenschutzes und nicht noch mehr Verbote.
Christine Schneider, MdEP mit Klaus Schneider (l.), Präsident des Deutschen Weinbauverbandes e.V., und Ökonomierat Eberhard Hartelt, Präsident des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Pfalz Süd e.V. (Bild: BWV)