Eingeschränkte richterliche Überprüfung von Feststellungen der Gutachterausschüsse im Vergleichswertverfahren BFH Urteil vom 11.03.2026, II R 6/23, BeckRS 2026, 13576

Erläuterungen

Die Kläger waren Erben eines zum Nachlass gehörenden – mit Sondereigentum an einer Wohnung verbundenen – Miteigentumsanteils an einem Grundstück. Die Kläger bewerteten das Grundstück für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer im Sachwertverfahren mit 78.493 € auf 

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Abweichende Festsetzung aus Billigkeitsgründen bei der Erbschaftsteuer BFH, Urteil v. 25. Februar 2026, II R 1/22, Juris

  1. Die Festsetzung der Erbschaftsteuer kann aus sachlichen Billigkeitsgründen ausnahmsweise unbillig sein, wenn der Erbe zwar den Wert des Nachlasses am Stichtag zu versteuern hat, ihn jedoch kein Verschulden daran trifft, dass er trotz des
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Kein Übergang der Abzugsbeträge nach § 10f EStG auf den Erben BFH, Urteil v. 25. März 2026, X R 23/24, Juris

„Verstirbt der Steuerpflichtige, der Aufwendungen zur Erhaltung eines zu eigenen Wohnzwecken genutzten Baudenkmals gemäß § 10f Abs. 1 oder Abs. 2 EStG getragen hatte, vor Ablauf des zehnjährigen Abzugszeitraums, geht die Abzugsberechtigung grundsätzlich nicht auf 

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Unentgeltliche Ratenzahlungsvereinbarung: Grundsätzlich keine Einkünfte aus Kapitalvermögen BFH, Urteil vom 24. März 2026, VIII R 30/24, juris

  1. Vereinbaren die Vertragspartner bei der entgeltlichen Übertragung eines Vermögensgegenstands im Privatvermögen, dass die vom Erwerber zur Erfüllung des Kaufpreises zu erbringenden Teilzahlungen in voller Höhe als Gegenleistung für den Kaufgegenstand geleistet werden sollen
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Gewinngrenze bei Inanspruchnahme eines Investitionsabzugsbetrages nach § 7g EStG BFH, Urteil vom 1. Oktober 2025, X R 16, 17/23, juris

„1. Unter dem Begriff „Gewinn“ in § 7g Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) ist der steuerliche Gewinn im Sinne von § 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStG zu verstehen.

2. Bei der Prüfung, ob die Gewinngrenze überschritten wird, sind deshalb auch außerbilanzielle Korrekturen 

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Anforderungen an die Kraftfahrzeugsteuerbefreiung eines Landholz-Transportfahrzeugs als Sonderfahrzeug der Land- und Forstwirtschaft

„1. NV: Eine Steuerbefreiung als Sonderfahrzeug nach § 3 Nr. 7 Satz 2 des KraftStG erhält ein Fahrzeug, wenn es nach einer objektiv-abstrakten Betrachtung nur für den begünstigten Verwendungszweck geeignet ist und eine anderweitige 

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