Sonderregelung beim Mindestlohn für Saisonarbeitskräfte in der Landwirtschaft rechtlich zulässig Verbändebündnis legt umfassendes Rechtsgutachten vor

(DBV) Ein branchenspezifischer Abschlag vom gesetzlichen Mindestlohn für Saisonarbeitskräfte in der Landwirtschaft ist rechtlich zulässig. Zu diesem Ergebnis kommt ein 140-seitiges Rechtsgutachten des renommierten Arbeitsrechtlers Prof. Dr. Christian Picker, Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht und Arbeitsrecht an der Universität Tübingen. Das Gutachten wurde im Auftrag eines Bündnisses von acht Verbänden der grünen Branche erstellt.

Der Gutachter stellt fest, dass ein Mindestlohnabschlag von 20 Prozent weder gegen das Grundgesetz noch gegen europäisches Recht verstößt. Im Gegenteil: Für besonders mindestlohnbetroffene Branchen wie den arbeitsintensiven Obst-, Gemüse- und Weinbau könne eine solche Sonderregelung verfassungsrechtlich nicht nur zulässig, sondern unter Umständen sogar geboten sein.

Ziel des Mindestlohngesetzes sei es, durch eine marktgerechte Lohnuntergrenze Lohnunterbietungswettbewerb zu verhindern und sowohl Beschäftigte als auch das Sozialversicherungssystem zu schützen. Diese Ziele würden jedoch verfehlt – und teilweise ins Gegenteil verkehrt –, wenn ein zu hoher Mindestlohn zum Abbau von Arbeitsplätzen führe. Genau diese Entwicklung zeichne sich in Sonderkulturbetrieben ab, die durch die starken Mindestlohnerhöhungen zunehmend in ihrer wirtschaftlichen Existenz gefährdet seien. Als Folge würden Anbauflächen reduziert oder arbeitsintensive Kulturen ganz aufgegeben – mit negativen Auswirkungen auf Beschäftigung, Wertschöpfung und Versorgungssicherheit.

Ein moderater Mindestlohnabschlag stelle nach Auffassung des Gutachters das mildeste und zugleich wirksamste Korrektiv dar: Negative Beschäftigungseffekte würden vermieden, Saisonarbeitskräfte blieben weiterhin durch eine verbindliche Lohnuntergrenze geschützt und die nationale Selbstversorgung mit Obst, Gemüse und Wein würde gestärkt.

Auch unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten bestehen nach Ansicht Prof. Dr. Pickers keine Bedenken: Ein Mindestlohnabschlag für landwirtschaftliche Saisonarbeitskräfte verstoße nicht gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 GG. Die Ungleichbehandlung sei sachlich gerechtfertigt, da sie der Sicherung von Beschäftigung und Selbstversorgung diene und den betroffenen Arbeitskräften weiterhin ein angemessener Mindestschutz verbleibe.

Ebenso sieht Prof. Dr. Picker keine Verstöße gegen das EU-Recht. Geprüft wurden unter anderem mögliche Auswirkungen auf die Arbeitnehmerfreizügigkeit, die EU-Mindestlohnrichtlinie, die Saisonarbeiterrichtlinie sowie die Befristungsrichtlinie. Eine mögliche mittelbare Ungleichbehandlung der überwiegend aus Osteuropa stammenden Saisonarbeitskräfte sei durch legitime Ziele gerechtfertigt und verhältnismäßig.

Zusammenfassend kommt das Gutachten zu dem Ergebnis, dass ein Mindestlohnabschlag von 20 Prozent für Saisonarbeitskräfte in der Landwirtschaft ein geeignetes, erforderliches und angemessenes Instrument ist, um Arbeitsplätze in den Sonderkulturen zu sichern, Lohndumping zu verhindern und die Selbstversorgung zu stärken.

Vor diesem Hintergrund fordert das Verbändebündnis die Bundesregierung auf, umgehend eine entsprechende Sonderregelung für landwirtschaftliche Saisonarbeitskräfte im Mindestlohngesetz zu verankern, um einen weiteren Rückgang der heimischen Produktion von Obst, Gemüse und Wein zu verhindern.

Das Verbändebündnis besteht aus dem Deutschen Bauernverband e.V. (DBV), dem Gesamtverband der deutschen Land- und Forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverbände e.V. (GLFA), der Bundesvereinigung der Erzeugerorganisationen Obst und Gemüse e.V. (BVEO), dem Deutschen Raiffeisenverband e.V. (DRV), den Familienbetrieben Land und Forst e.V. (FabLF), der Union der Deutschen Kartoffelwirtschaft e.V. (UNIKA), dem Deutschen Weinbauverband e.V. (DWV) sowie dem Zentralverband Gartenbau e.V. (ZVG).

Neuer Landesvorstand für die Landjugend RheinhessenPfalz Wahlen bei der Landesmitgliederversammlung 2026

Am 1. März fand die alljährliche Mitgliederversammlung der Landjugend RheinhessenPfalz in der Turnhalle in Bischheim statt. Etwa 40 Landjugendliche kamen an diesem Tag zusammen, auch um einen neuen Landesvorstand zu wählen. Neben den Landjugendlichen waren auch einige Ehrengäste gekommen. Dazu gehörten Ökonomierat Eberhard Hartelt, Präsident des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Pfalz Süd e. V., Ursula Braunewell, Präsidentin des LandFrauenverbandes Rheinhessen und Maike Delp, stellvertretende Bundesvorsitzende des Bundes der Deutschen Landjugend. Auch war David Spieß als Vorsitzender des Fördervereins der Landjugend RheinhessenPfalz vor Ort. Als Gäste aus anderen Landesverbänden wurden Adrian Rieß von der Landjugend Württemberg-Baden und Gerrit Ruschmeyer von der Niedersächsischen Landjugend begrüßt.

Am Vormittag stand zunächst eine Betriebsbesichtigung beim 1. Vorsitzenden der Landjugend, Tobias Füge, direkt in Bischheim an. Bei sonnigem Wetter führte er die Teilnehmenden zur Biogasanlage und zeigte dort die Abläufe der Erzeugung von erneuerbarer Energie. Darüber hinaus bot er Einblicke in moderne landwirtschaftliche Prozesse und in das Thema Precision Farming.

Nach einem gemeinsamen Mittagessen begann die Mitgliederversammlung mit einem Rückblick auf das vergangene Jahr, der Vorstellung des Geschäftsberichts sowie einem Ausblick auf das Jahresprogramm für 2026. Neben den eigenen Veranstaltungen der Landjugend RheinhessenPfalz, stellte Gerrit Ruschmeyer die Planungen zum Deutschen Landjugendtag vor, welcher dieses Jahr in Hameln stattfindet.

Vor den Neuwahlen wurden die scheidenden Vorstandsmitglieder durch Tobias Füge und Kristin Antweiler gebührend verabschiedet. Gerade für die 1. Vorsitzende Katharina Rößler, die acht Jahre lang die Landjugend nicht nur in RheinhessenPfalz, sondern auch bundesweit mit viel Leidenschaft und Expertise vertreten hat, war es ein besonderer Abschied. Die Landjugend bedankt sich herzlich bei den scheidenden Vorstandsmitgliedern Katharina Rößler, Maren Kopp, Ricarda Günther, Luis Burgard, Simon Gallé, Julia Oswald, Vera Keller und Christina Fischer für ihr ehrenamtliches Engagement und die tatkräftige Mitarbeit in den letzten Jahren.

Anschließend standen die Neuwahlen an. Zur 1. Vorsitzenden wurde Marie-Christin Willems aus Dittelsheim-Hessloch gewählt. Gemeinsam mit dem wiedergewählten Tobias Füge aus Bischheim bildet sie jetzt das Führungsduo der Landjugend. Nico Hohlreiter aus Zweibrücken wurde zum 1. stellv. Vorsitzenden wiedergewählt, während Johannes Rößler aus Eckelsheim als 2. stellv. Vorsitzender neu in den Landesvorstand eintritt. Die Posten der beiden Stellvertreterinnen für die 1. Vorsitzende bleiben vorerst vakant. Als Beisitzer*innen wurden Jessica Kopp aus Käshofen und Jannis Koch aus Eimsheim gewählt. Die neue Leitung für den Arbeitskreis Weinbau Pfalz bilden Maya Bader und Steven Jochim aus Heuchelheim-Klingen, währen der Arbeitskreis Weinbau Rheinhessen unter der Leitung von Kristin Antweiler aus Volxheim verbleibt. Der Arbeitskreis Agrar wird zukünftig von Christoph Holz aus Monsheim geleitet.

Damit kann der Landesvorstand auf eine erfolgreiche Mitgliederversammlung zurückblicken und voller Tatendrang in das neue Landjugendjahr starten.

Der alte und neue Vorstand der Landjugend RheinhessenPfalz

Alexander Friedrich neuer BWV-Kreisvorsitzender im Rhein-Pfalz-Kreis Johannes Zehfuß übergibt Amt an seinen bisherigen Stellvertreter

Im Rahmen der Jahreskreisversammlung am 23. Februar 2026 hat der Kreisverband Rhein-Pfalz des Bauern- und Winzerverband Rheinland-Pfalz Süd e.V. (BWV) einen Führungswechsel vollzogen und zugleich auf zwölf Jahre engagierte Arbeit zurückgeblickt. Alexander Friedrich aus Hochdorf-Assenheim wurde zum Nachfolger von Johannes Zehfuß, MdL gewählt, der das Amt seit 2014 innehatte und nun satzungsgemäß abgab. Vanessa Mack aus Schifferstadt, Daniel Röß aus Frankenthal sowie Melanie Schmitt aus Bobenheim-Roxheim gehören als Stellvertretende gemeinsam mit Friedrich dem neu gewählten Vorstand an.

In seiner Rede zog Zehfuß Bilanz über seine Amtszeit, die von vielfältigen Aufgaben und intensiver Interessenvertretung geprägt war. Bei seiner Tätigkeit im Kreisverband engagierte er sich für die Landwirtschaft seiner Region und setzte sich mit Nachdruck für die Belange der insbesondere auf den Gemüse- und Kartoffelanbau spezialisierten Betriebe ein. Mit der Wahl des 45-jährigen Friedrich und eines insgesamt jüngeren Vorstandsteams sieht Zehfuß einen Wechsel zur Generation, die den Verband mit Entschlossenheit und zukunftsgewandter Haltung in die kommenden Jahre führen werde. Der neue Vorsitzende Friedrich unterstrich in seiner Antrittsrede die Bedeutung des Zusammenhalts innerhalb des Verbandes. Eine geschlossene und sachliche Interessenvertretung sei entscheidend, um politisches Gewicht zu entfalten. Der Verband lebe vom Engagement seiner Mitglieder und vom gemeinsamen Auftreten nach außen. Ziel sei es, die bäuerlichen Interessen weiterhin klar, praxisnah und konstruktiv zu vertreten.

Nach seinem Studium zum Diplom-Agrarwirt in Bingen stieg Alexander Friedrich in den Betrieb seiner Eltern ein, den er 2021 übernahm. Heute ist er auf den Anbau von Frühkartoffeln und die Erzeugung erneuerbarer Energien aus nachwachsenden Rohstoffen spezialisiert. Im BWV engagiert sich Friedrich seit 2017 als Ortsvorsitzender seines Heimatortes und seit 2018 als stellvertretender Kreisvorsitzender des Rheinland-Pfalz-Kreises.

Regulierung des Wolfes ist Gebot der Stunde Bauernverband zur Anhörung im Landwirtschaftsausschuss des Bundestages zur Aufnahme des Wolfes ins Jagdrecht

(DBV) Anlässlich der Sachverständigenanhörung im Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat des Deutschen Bundestages zur Änderung des Bundesjagdgesetzes bekräftigt der Deutsche Bauernverband (DBV) seine zentralen Forderungen für ein praxistaugliches und rechtssicheres Wolfsmanagement und fordert deutliche Nachschärfungen. Die geplante Aufnahme des Wolfes ins Jagdrecht ist aus Sicht des Verbandes längst überfällig. Der Wolf ist zum Problem geworden und muss reguliert werden, wenn wir in Deutschland das Halten von Schafen, Ziegen, Rindern und Pferden sowie landwirtschaftlichem Gehegewild auf der Weide auch in Zukunft noch sehen wollen.

Die Generalsekretärin des Deutschen Bauernverbandes, Stefanie Sabet, betont: „Die Zeit der Symbolpolitik muss ein Ende haben. Die Landwirtschaft braucht beim Wolf endlich Rechtssicherheit statt unverbindlicher Absichtserklärungen. Wenn Politik jetzt nicht handelt, wird die Weidewirtschaft in vielen Regionen schlicht verschwinden.“

Der DBV hebt insbesondere vier Kernpunkte hervor, die im Gesetzgebungsverfahren unbedingt berücksichtigt werden sollten:

  • Problemwolfentnahme jederzeit ermöglichen: Entnahmen von Wölfen, die sich auf den Riss von Weidetieren spezialisiert haben, müssen jederzeit und unabhängig von Schonzeit, Erhaltungszustand oder Managementplänen möglich sein, um eine künftige Koexistenz von Weidetierhaltung und Wölfen zu ermöglichen.
  • Bundesweite Entnahmequote von 40 % des Nachwuchses: Eine generelle Quote zur Entnahme von 40 % des jährlichen Wolfszuwachses ist notwendig, um den weiteren Bestandszuwachs mithilfe eines einheitlichen Managements zu begrenzen.
  • Zäunbarkeit von Gebieten realistisch regeln: Regionen, in denen Herdenschutz von der Agrarstruktur oder vom Gelände her technisch oder wirtschaftlich nicht vertretbar ist, wie etwa bei Deichen, auf Almen oder in grünlandreichen Weidegebieten, müssen als Weidegebiete festgelegt werden und verhindert werden, dass sich Wölfe ansiedeln.
  • Zumutbarkeit von Herdenschutzmaßnahmen präzisieren: Bei wehrhaften Tieren wie Rindern und Pferden dürfen Herdenschutzmaßnahmen nicht zur Voraussetzung für Entnahmen gemacht werden.

Der DBV erwartet, dass der Bundestag die notwendigen Nachbesserungen im Zuge der anstehenden Beratung vornimmt und den Weg für ein praxistaugliches Wolfsmanagement ebnet.